Zum Inhalt springen

Recht & Steuern

Sondereigentum

Sondereigentum bezeichnet die Teile einer Wohnungseigentumsanlage, die einem einzelnen Eigentümer allein zugeordnet sind. Dazu gehören typischerweise die Räume einer Wohnung, soweit sie rechtlich abgrenzbar sind.

Auch relevant: Wohnungseigentum, Teileigentum, Eigentum an der Einheit

Warum dieser Begriff wichtig ist

Sondereigentum ist wichtig, weil es bestimmt, was ein Eigentümer allein nutzen, verändern oder verkaufen kann. Die Grenze zum Gemeinschaftseigentum ist nicht immer sichtbar und entscheidet über Kosten, Zuständigkeit und Genehmigungen.

Praxisbeispiel

Ein Wohnungseigentümer möchte Fenster austauschen und geht davon aus, dass sie zu seiner Wohnung gehören. In vielen Anlagen sind Fenster jedoch Gemeinschaftseigentum. Dann kann die Eigentümergemeinschaft mitentscheiden und Kosten anders verteilen.

Wann begegnet Ihnen dieser Begriff?

Häufige Missverständnisse

  • Alles innerhalb der Wohnung ist nicht automatisch Sondereigentum.
  • Sondereigentum erlaubt nicht jede bauliche Veränderung.
  • Die Teilungserklärung ist entscheidend.

Rothwild in der Praxis

Bei Rothwild wird Sondereigentum immer mit Teilungserklärung und Aufteilungsplan gelesen. So erkennen Käufer früh, welche Bauteile wirklich zur Einheit gehören und wo die Gemeinschaft beteiligt ist.

WEITERLESEN

Mehr dazu im Journal

Alle Artikel