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Recht & Steuern

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Sie schützt den Käufer in der Zeit zwischen notariellem Kaufvertrag und endgültiger Umschreibung.

Warum dieser Begriff wichtig ist

Die Auflassungsvormerkung beeinflusst den sicheren Ablauf des Kaufs. Erst wenn sie eingetragen ist und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Notar meist die Kaufpreiszahlung anstoßen, weil der Käufer dann gegen spätere Verfügungen über das Grundstück geschützt ist.

Praxisbeispiel

Ein Haus wird notariell verkauft, aber der Käufer steht noch nicht als Eigentümer im Grundbuch. Ohne Auflassungsvormerkung könnte eine weitere Belastung oder ein zweiter Verkauf rechtlich gefährlich werden. Die Vormerkung blockiert solche Risiken zugunsten des Käufers.

Wann begegnet Ihnen dieser Begriff?

Häufige Missverständnisse

  • Die Vormerkung ist noch kein Eigentumsübergang.
  • Sie ersetzt nicht die Zahlung des Kaufpreises.
  • Sie macht den Kaufvertrag nicht entbehrlich, sondern sichert dessen Vollzug.

Rothwild in der Praxis

Bei Rothwild achten wir darauf, dass Käufer und Verkäufer den zeitlichen Abstand zwischen Unterschrift, Vormerkung, Kaufpreiszahlung und Übergabe verstehen. Gerade hier entstehen viele unnötige Nachfragen, wenn die Reihenfolge nicht erklärt wird.

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