Zum Inhalt springen

Recht & Steuern

Kaufpreisfälligkeit

Kaufpreisfälligkeit bedeutet, dass die im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises erfüllt sind. Der Notar teilt dies den Beteiligten in der Regel mit einer Fälligkeitsmitteilung mit.

Warum dieser Begriff wichtig ist

Die Kaufpreisfälligkeit steuert den sicheren Zahlungszeitpunkt. Sie schützt Käufer und Verkäufer, weil erst bestimmte Schritte wie Vormerkung, Genehmigungen oder Lastenfreistellung geklärt sein müssen, bevor Geld fließt.

Praxisbeispiel

Ein Käufer möchte direkt nach dem Notartermin zahlen, um schnell einziehen zu können. Der Notar wartet jedoch auf die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die Unterlagen zur Löschung einer Grundschuld. Erst danach wird der Kaufpreis fällig gestellt.

Wann begegnet Ihnen dieser Begriff?

  • Notarieller Kaufvertrag
  • Fälligkeitsmitteilung
  • Lastenfreistellung
  • Kaufpreiszahlung
  • Übergabe

Häufige Missverständnisse

  • Der Kaufpreis ist nicht automatisch am Tag der Beurkundung fällig.
  • Eine schnelle Zahlung ersetzt keine notariellen Sicherungen.
  • Übergabe und Fälligkeit müssen im Vertrag zusammenpassen.

Rothwild in der Praxis

Bei Rothwild wird der Ablauf zwischen Notartermin, Fälligkeit und Übergabe früh erklärt. Das verhindert Druck auf einzelne Beteiligte und sorgt dafür, dass Käufer, Verkäufer und Bank denselben Zeitplan verstehen.

WEITERLESEN

Mehr dazu im Journal

Alle Artikel