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Recht & Steuern

Lastenfreistellung

Lastenfreistellung bedeutet, dass eine Immobilie beim Verkauf von bestimmten eingetragenen Belastungen, etwa Grundschulden, frei gemacht wird. Der Ablauf wird meist über Notar, Bank und Grundbuchamt gesteuert.

Warum dieser Begriff wichtig ist

Die Lastenfreistellung ist wichtig, weil Käufer eine Immobilie häufig ohne alte Finanzierungsbelastungen übernehmen sollen. Fehlen Löschungsunterlagen oder Bankfreigaben, kann sich die Kaufpreisfälligkeit verzögern.

Praxisbeispiel

Im Grundbuch steht noch eine Grundschuld der alten finanzierenden Bank. Der Verkäufer hat das Darlehen zwar fast abgelöst, aber die Bank muss der Löschung zustimmen. Der Notar koordiniert dann, welcher Teil des Kaufpreises zur Ablösung verwendet wird.

Wann begegnet Ihnen dieser Begriff?

  • Grundbuchprüfung
  • Kaufvertrag
  • Fälligkeitsmitteilung
  • Darlehensablösung
  • Eigentumsumschreibung

Häufige Missverständnisse

  • Eine eingetragene Grundschuld bedeutet nicht automatisch offene Schulden.
  • Die Löschung passiert nicht ohne formelle Bewilligung.
  • Lastenfreistellung braucht Zeit und Unterlagen.

Rothwild in der Praxis

Bei Rothwild wird früh geprüft, ob Grundbuchbelastungen den Zeitplan beeinflussen können. Dadurch wissen Verkäufer rechtzeitig, welche Bankunterlagen nötig sind und Käufer verstehen, warum der Kaufpreis erst nach bestimmten Schritten fließt.

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