Recht & Steuern
Dienstbarkeit
Eine Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das einem anderen eine Nutzung oder Beschränkung an einem Grundstück einräumt. Sie wird häufig im Grundbuch eingetragen.
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Eine Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das einem anderen eine Nutzung oder Beschränkung an einem Grundstück einräumt. Sie wird häufig im Grundbuch eingetragen.