Kauf
Eigentümergemeinschaft
Die Eigentümergemeinschaft ist die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Anlage und entscheidet über gemeinschaftliche Kosten, Instandhaltung und Verwaltung.
GLOSSAR
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Kauf
Die Eigentümergemeinschaft ist die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Anlage und entscheidet über gemeinschaftliche Kosten, Instandhaltung und Verwaltung.
Kauf
Hausgeld ist der monatliche Beitrag, den Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen. Es deckt laufende Kosten, Verwaltung, Instandhaltung und Zuführungen zur Rücklage ab.
Kauf
Die Käuferprovision ist der Anteil der Maklervergütung, den der Käufer bei erfolgreichem Immobilienkauf zahlt. Sie muss wirksam vereinbart und transparent ausgewiesen werden.
Kauf
Kaufnebenkosten sind Kosten, die beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis entstehen. Dazu gehören meist Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls Maklercourtage.
Kauf
Der Miteigentumsanteil beschreibt den rechnerischen Anteil eines Wohnungseigentümers am gemeinschaftlichen Eigentum. Er wird meist in Bruchteilen oder Tausendsteln angegeben.
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Der Notartermin ist der Termin, in dem der Immobilienkaufvertrag beurkundet wird. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Grundstücks- oder Immobilienkauf in Deutschland grundsätzlich nicht wirksam.
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Eine Reservierungsvereinbarung hält fest, dass eine Immobilie für einen Interessenten für eine bestimmte Zeit nicht weiter aktiv angeboten wird. Ihre rechtliche Wirkung hängt stark von Inhalt und Ausgestaltung ab.
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Die Rücklage ist angespartes Vermögen einer Wohnungseigentümergemeinschaft für künftige Instandhaltungen und Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Sie wird meist über das Hausgeld aufgebaut.
Kauf
Der Wirtschaftsplan ist die jährliche Finanzplanung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Er enthält erwartete Einnahmen, Ausgaben, Hausgeldvorschüsse und Zuführungen zur Rücklage.