Recht & Steuern
Lastenfreistellung
Lastenfreistellung bedeutet, dass eine Immobilie beim Verkauf von bestimmten eingetragenen Belastungen, etwa Grundschulden, frei gemacht wird. Der Ablauf wird meist über Notar, Bank und Grundbuchamt gesteuert.
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Lastenfreistellung bedeutet, dass eine Immobilie beim Verkauf von bestimmten eingetragenen Belastungen, etwa Grundschulden, frei gemacht wird. Der Ablauf wird meist über Notar, Bank und Grundbuchamt gesteuert.
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Die Löschungsbewilligung ist die Zustimmung des Berechtigten, einen Grundbucheintrag löschen zu lassen. Häufig betrifft sie Grundschulden, die nach Ablösung eines Darlehens nicht mehr benötigt werden.