Recht & Steuern
Sondereigentum
Sondereigentum bezeichnet die Teile einer Wohnungseigentumsanlage, die einem einzelnen Eigentümer allein zugeordnet sind. Dazu gehören typischerweise die Räume einer Wohnung, soweit sie rechtlich abgrenzbar sind.
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Sondereigentum bezeichnet die Teile einer Wohnungseigentumsanlage, die einem einzelnen Eigentümer allein zugeordnet sind. Dazu gehören typischerweise die Räume einer Wohnung, soweit sie rechtlich abgrenzbar sind.
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Ein Sondernutzungsrecht gibt einem Wohnungseigentümer das ausschließliche Nutzungsrecht an einer Fläche, die rechtlich zum Gemeinschaftseigentum gehört. Typisch sind Gartenanteile, Stellplätze oder Terrassenflächen.
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Spekulationssteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die mögliche Besteuerung privater Veräußerungsgewinne aus Immobilien. Entscheidend sind unter anderem Haltedauer, Nutzung und steuerliche Ausnahmen.